ZitatRäum- und Streufahrzeuge sind bei ihren Einsatzfahrten gegenüber anderen Fahrzeugen verkehrsrechtlich privilegiert
ZitatNach § 35 VIII der Straßenverkehrsordnung (StVO) genießen Räumfahrzeuge generell Vorrechte
heißt das jetzt das wenn ich nen vorfahrt Schild habe, und aus einer Seitenstraße son Streufahrzeug kommt, ich schuld habe wenn ich dem in die Seite fahre?
nein so stimmt das auch wieder nicht. Sie haben Sonderrechte heißt sie dürfen in einbahnstraßen verkehrt rum reinfahren, beide Sraßenseiten benutzen usw... genau wie die Müllabführ. Das sie dann überall komplett die Vorfahrt haben kann ich nicht glauben, will ich nicht glauben x-D
also die müssen auch umsichtig fahren wie jeder mit sonder und wegerechte! also nich unterdem moto die nächste kurve is unsere letzte.... (auch Polizei/feuerwehr/krankenwagen dürfen auch nicht im einsatz leben anderer gefärden!^^) wobei ich ganz ehrlich wenn nen schneepflug während glätte und schneegestöber gerade räumt ich aus logischem menschenverstand dem teil vorfahrt gewähre egal wo! da der ja nicht unterwegs ist weil ihm das spass macht sondern weil er dardurch die sicherheit im strassenverkehr aufrecht erhält! daher würde ich auch nicht versuchen mich großartig mit sonem fahrzeug der strassenmeisterei anzulegen -> zieht man mit dem getz eh den kürzeren (denke mal das es wenns hard auf hard kommt du zu 99,9% den kürzeren vor gericht ziehst, da du wenn das teil im einsatz ist du keinem richter logisch nachvollziehbar weißmachen kannst "ähm ähm ich hatte aber vorfahrt!^^")
ich hab letztens auch auf der A39 nen räumfahrzeug überholt,nur damit mir das ding nich den schnee von meiner autobahn runterfegt.........dann würde es ja garnich mehr fetzen mit 40 da rumzudriften.....und den getz fliegen zu lassen!!aba innerorts lass ich die dinger bestimmt auch vor!!!=)
naja.......ich denke mal eher,dass die vorrechte sich wirklich nur auf einbahnstraßen und co. beziehen,wie julien schon anmerkte.....mfg greg
also ich hab zu diesem Thema eben diesen ausschnitt gefunden ...
ZitatRäumfahrzeuge nicht überholen Räumfahrzeuge im Einsatz werden nicht überholt. Laut StVO haben sie Vorfahrt. Kommt es zur Kollision, haftet der Autofahrer für jeglichen Schaden. Auch ein langsam auf der linken Autobahnspur fahrender Schneepflug ist nach geltender Rechtsprechung nicht für Unfälle verantwortlich. Wegen der Überbreite von Schneepflügen kann es auf der Straße schnell eng werden. Achtung: Auch eine frisch geräumte und gestreute Fahrbahn kann glatt sein.
eigentlich hab niemand die rechte die stvo nich zu beachten. nur halt die ausnahmen wie verkehrt herum in ne einbahn straße fahren etc...sogar polizeiwagen mit blaulicht haben gesetzlich keine vorfahrt. wirkt sich aber nur auf die kvz-versicherung aus. also im schadensfall muss sie haften. hat mir zumindest mein fahrlehrer erzählt.nur ob man dem so glauben darf is mal dahingestellt also ich kenns so wie flat gesagt hat.
Zitat von hullusogar polizeiwagen mit blaulicht haben gesetzlich keine vorfahrt
Wenn ein Einsatzfahrzeug, also Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei oder sonst was mit Blaulicht und Martinshorn (Tatü tata) fährt, dann tun sie das um hoheitliche Aufgaben zu erledigen. In diesem Fall haben sie Sonderrechte (Fahren gegen die Einbahnstraße, Parken im Halteverbot, über die rote Ampel, überhöhte (doch angemessene) Geschwindigkeit, Fahren auf der Gegenspur, etc.) als auch Wegerecht, d.h. jeder Verkehrsteilnehmer hat dem Einsatzfahrzeug Vorfahrt zu gewähren.
vorfahrt gewähren und vorfahrt erzwingen sind auch wieder 2paar schuhe!^^ Sonderrechte berechtigen auch nicht zum Fahren ohne Hirn oder fahren ohne rücksicht auf verluste.... Also wie immer gilt Vorbeugen ist besser als auf die schuhe kotzen!^^
Ich selbst und keiner meiner Kolegen hat sich je eine Vorfahrt erzwungen, wäre auch sehr sinnlos, weil es niemandem etwas bringt, wenn der Helfer nicht an der Einsatzstelle ankommt.
Aber wie du sagst, ob mit oder ohne Sonderrecht, ob ich Streuwagen oder Rettungswagen, im Getz oder Mercedes: auf der Straße Hirn einschalten!