ich habe momentan ein kleines Problem mit meinem Zweitwagen. Er ist nun ein halber Jahr abgemeldet und hat auch seit Oktober keinen TÜV mehr. Nun wollte ich ihn demnächst wieder zulassen und benötige dafür ja erstmal neuen TÜV. Könnt ihr mir sagen, ob ich mit dem Fahrzeug jetzt einfach so ohne Zulassung zum TÜV fahren kann? Lass ich dann die alten Nummernschilder dran oder eher nicht? Muss das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt, ab dem es bewegt wird schon wieder eine KFZ-Versicherung haben?
Na gut, ich denke doch, dass sich hier bestimmt ein paar TÜV-Gurus einfinden, die mir meine Frage beantworten können.
Also eig müsstest du ihn mit einem Fahrzeug holen lassen bzw ihn auf einen Hänger verfrachten aber wenn deine Werkstatt nicht 100te km´s weg ist kann du das stück auch fahren musst halt vorsichtig sein.
aber um auf nummer sicher zu gehen frag doch bei deiner werkstatt mal nach
wenn du aber auf nummer sicher gehn wilst und nich fürchterlich einen aufn deckel bekommen willst (nur wenn du erwischt wirst.ansonsten is alles erlaubt ), besorgst du dir n rotes kennzeichen.mitm bisschen glück und einsehen geben die das so raus.also am besten zu ner werkstadt wo du die leute kennst falls vorhanden.
Ohne Zulassung musst du den Wagen auf nen Anhänger transportieren, oder den TÜV zu dir kommen lassen. Währe ja noch schöner wenn Autos die weder zugelassen noch TÜV geprüft sind auf der Straße zum TÜV fahren dürften, aber jeder andere wegen irgendwelcher Spielereien sein wagen stehen lassen muss.
Ok, da ich kein Auto zugelassen bekomme ohne TÜV fällt die Möglichkeit mit erst zulassen und dann zum TÜV aus. Ich bin aber der Meinung, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass man mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zum TÜV fahren darf (auf direktem Wege) und dann zur Zulassungsstelle im eigenen und einem ankgrenzenden Kreis soweit das Fahrzeug noch nicht länger als 18 Monate stillgelegt ist. Das ist der Kenntnisstand, den ich bisher aus dem Netz hatte und wo ich gehofft habe, dass ihr das auch so bestätigen könnt. Mir ist aber schon klar, das ich eine Verischerung zu dem Zeitpunkt nachweisen muss. Und man soll seine alten Schilder ran machen, falls etwas ist.
jo kenn ich auch so.... 1. die Versicherung mus fürs KFZ bestehen! 2. alte schilder dran (haubtsache es sind keine aus DDR zeiten! ) 3. auch ohne Tüv darfst du zum tüv auf direkten wege... (also nich erst noch Oma in Südtirol besuchen und die kinder nach warschau zur klassenreise bringen!^^) 4. Tüver plakette abnehmen 5. Zulassungsstelle und alles tuti! (@rote nummer: wäre komplett einfach aber erstmal eine bekommen!^^)
Nabend Leute, Der Name an sich sagts doch schon -Zulassung- keine Zulassung, also auch kein Versicherungsschutz. In Deutschland darfst Du kein Fzg ohne Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr bewegen. Stell Dir vor Du fährst jemanden durch nen techn Defekt am Fzg um, wer sollte die entstehenden Kosten tragen (für Dich eher nicht erschwinglich). Also von der Zulassungsstelle ne Tageszulassung (rote Kennzeichen) besorgen, diese gelten für 3 oder 5 Tage und es besteht Versicherungsschutz. Ich hab mir welche von der Versicherung in der mein Fzg versichert werden sollte besorgt und es hat mich nichts gekostet. Wenn Dus genau wissen willst, ruf doch einfach bei Deiner Zulassungsbehörde an, die solltens wissen. Grüsse aus Berlin
Ok, also ich bewege das Fahrzeug nur mit einer Versicherung, die ab übermorgen besteht. Und ich werde mit dem Auto mit den alten Schildern zum TÜV fahren und danach zur Zulassungsstelle. Und wenn Leute 1 Jahr ohne TÜV rumfahren mit ner Zulassung, dann kan ich auch mit 6 Monate TÜV abgelaufen rumfahren.