mal ne frage hab beim tüv letztens meine Postert felgen eintragen lassen (2monate zu spät^^ ich weiß) und da hatte ich die uniroyal rally 540 drauf die sind also mit eingetragen und jetzt habe ich neue gebraucht hab mir die uniroyal rain expert geholt
wie ist das jetzt in dem gutachten stehen ja die rally 540 drin spielt das jetzt eine rolle oder nicht??? Edit:
ZitatFür die Rad - Reifen Komination 195/50 r15 82T Uniroyal/rally 540 auf 7JX15H2, ET 37 PP7015-1 des Herstellers Poster liegt ein Teilegutachten des Teschnischen Dienstes RWTUV ......
reifengröße tragfähigkeit speedindex usw ist alles gleich geblieben
mich wundert es nur das es im dekra gutachten drin steht und beim teilegutachten vom poster nix drin steht nur wenn man die 185/55 r15 nimmt..
PS ich weis das man die edit funktion nehmen soll!
Zur Besseren Beantwortung bzw. Diskussion dieses Threads bitte ich dich noch weitere Informationen preis zu geben.
z.B Reifendimension beider Reifen, den Inhalt des Teilegutachtens für die Felgen etc. wie bereits in anderen Diskussionen festgestellt, können die Vorschriften in Teilegutachten unterschiedlich sein.
also wenn du reifen in der größe 195/50 r15 eintragen hast lassen, dann kannst du reifne in der größe von jedem hersteller kaufen. du trägst ja bei reifen nicht den hersteller ein, sondern die größe. du darfst aber dann keine 185/55R15 fahren, die haste ja nicht eintragen lassen.
nur bei felgen sieht es anders aus. da darfst du nur die eingetragenen felgen fahren.
ja is mir schon klar heist ja nicht um sonst die Rad - Reifen Kombination mich hats halt nur gewundert das die Reifenmarke drauf war zu dem eintragungspunkt also die Rally 540..
also bei uns ist das anders.............(TÜV NORD)
wenn dir der konkrete reifen in die papiere eingetragen ist,dann ist der auch zu fahren! einzige ausnahme ist,wenn der reifen nicht mehr im handel erhältlich ist!
bei vielen fahrzeugen kommt es auf genau ein und denselben reifen an.....darum wird auch genau der reifen eingetragen......so ist es auch für die prüfer einfacher nachzuvollziehen!so müssen sie nicht bei jeder neuen pelle in den compi gucken und alle tausend unterschiedlichen reifen durchmurksen,wie sie es bei der abnahme gemacht haben!
es sind zwar unterschiedliche reifen kombis möglich,aber das nur "legal" vor dem eintrag in die papiere.....
wie das jetzt in anderen teilen deutschlands ist,weiß ich nicht!
ist es halt nich..........pelle ist nicht pelle..........nur wenn sie wirklich in jeder eigenschaft übereinstimmt....und das ist meist nur ein und derselbe reifen!
und das bei jedem einzelnen fahrzeug neu zu überprüfen ,wär ein zu großer arbeitsaufwand!darum wird oft nur der eine reifen erlaubt!
ich habs mir nicht ausgerdacht,aber wenn du es einmal richtig erlebt hast beim tüv,dann befürwortest du es......
Ergibt ja auch Sinn... Die Fahreigenschaften des Autos hängen klar vom Reifen ab. Ein Sportreifen hat zwangsläufig ein anderes Fahrverhalten als ein 0-8-15-Reifen oder ein Run-on-Flat-Reifen oder ein Geländereifen oder oder oder.
Natürlich klingt das enorm bürokratisch und natürlich passt es in die ziemlich bescheidene Denkweise vieler Profilneurotiker. Aber ausnahmsweise muss ich hier mal sagen, finde ich es verständlich. Sonst bin ich auch kein Freund von sinnlosen Regelungen und abstrusen Vorschriften!!!