Liebe Getzfreunde, ich war gestern beim Tüv. Habe 175/65/.. Reifen auf die original Hyundai-Felge meines Getz 1.1 draufziehen lassen. Passt wunderbar und ist lt. TÜV auch für den 1.4 und 1.6 Getz zulässig, aber nicht für den 1.1er. Im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung sind auch nur 165er Reifen aufgeführt. ziehe jetzt die alten 165er original Sommerrreifen auf ne neue Felge und werde so dann durch die TÜV Nachuntersuchung kommen. Der TÜV-Gutachter meinte, ich solle mir von Hyundai bescheinigen lassen, dass der 175er Reifen auf der Hyundai Originalfelge laufen darf, dann könnte ich ein Gutachten beim TÜV machen lassen und könnte den Reifen fahren....
Mein Hyundaihändler will sich jetzt erkundigen, ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten ist...
Was soll ich tun, hat hier jemand Ahnung ? Wenn ich nen 1.4er Motor einbauen würde, wären die Reifen wohl ok, dass kann es doch nicht sein ? Notfalls kann ich natürlich jedesmal vorm TÜV die original Reifen draufpacken, aber ne Lösung ist das ja eigentlich nicht...??
ähm wenn du einen 1.1er mit 175/65 r14 zoll beziehst und es die originalfelgen sind, darf das doch kein problem sein.... anderstrum wär es was anderes, wenn du auf 1.4 oder 1.6 165er draufziehen würdest.... red mal mit nem anderen tüvler und jenachdem was der sagt, lass dir das kostenlos machen
diesen Tip kann ich dir auch nur nahe legen.... (Tüver die sich schon an solchen !nicht böse gemeint! "SpielzeugRädern" stoßen gehören zurückentwickelt und abg....! )
Heisser Tipp am Rande, schau mal im Fahrzeugbrief, bzw. in der COC Bescheinigung wenn vorhanden. Bei meinem i30 steht leider nur eine Reifengröße im Fahrzeugschein, die anderen findet man im Fahrzeugbrief / im COC Dokument.
Wenn ich mich nicht Irre fährt der 1.1er normal 155/80R13, und der 1.3/1.4er 175/65R14 der 1.6er 185/55R15.
Normal sollte der TÜVer damit keine Probleme haben...
ich hätte da auch noch eine idee. die hyundaifelgen haben mit sicherheit eine kba-nummer. mit dieser nummer bekommst du auch informationen, was man mit der alufelge fahren darf. frag einfach selber mal beim Kraftfahrt-Bundesamt (http://www.kba.de/cln_032/sid_60C0017AAD...html?__nnn=true) nach, die können dir bestimmt helfen.
Vielen Dank Leute für Eure Ideen ! Also, ich habe die alten Reifen 165/65/R14 wieder draufgesetzt- musste allerdings dafür einen Satz Felgen kaufen, werde die aber im Sommer dann vielleicht nutzen-hab auf den 175ern Ganzjahresreifen. Dann zum TÜV- das A... hat dann seinen Stempel gesetzt- ich die Gebühr bezahlt. Dann meinte das A... ich solle zum ADAC, da könne ich nen Abrollprotokoll für die 175er Reifen machen lassen. Dann dürfe ich wiederkommen mit den größeren 175er Reifen, zwecks Eintragung. Gesagt, getan, 175er Reifen wieder drauf, gemessen-Protokoll erhalten, wieder zum TÜV. Diesmal sagt mir der Prüfer, er stellt mir ein Protokoll aus, dass ich vorstellig war, mit veränderter Reifengröße, es keine TÜV-Bedenken gebe-->aber: eingetragen hat er es im Fahrzeugschein nicht. Statt dessen meinte er, er sei dafür nicht zuständig, ich könnte versuchen, mit seiner "Veränderungsbescheinigung" bei der Zulassungsstelle einen Eintrag für die Reifen zu bekommen...aber ich soll erstmal nochmal über 30 € fürn TÜV abdrücken. Denen gehts doch nur ums abkassieren- mein Getz hat bisher nur ca. 15000 km, da konnte er nichts finden- also muss man irgendwie anders an die Kohle kommen...Beim Amt noch mal zahlen ??? Also, ich fühle mich vom TÜV derart verarscht, dass ich jetzt die Reifen so drauflasse, die können mich mal. Nie wieder TÜV nord! Versuch es nächstes mal bei der DEKRA oder sonstwo. Der Prüfer hat seine Macht genossen- pervers- er meinte zum Schluss, er hätte die Reifen auch so durchgehen lassen können, es liegt in seinem Ermessensspielraum, aber er sei äußerst gewissenhaft und er lässt sowas grundsätzlich nicht durchgehen...
Vielleicht bekommt der Mann ja irgendwann, irgendwo seine Quittung?...
Straftat mit Ankündigung? Viel Erfolg.. Warum bist du nicht gleich zu einem anderen Prüfer gefahren oder hast bei der TÜV-Stelle mit einem anderen Prüfer gesprochen? Es zwingt dich doch niemand, wieder beim selben TÜVler vorstellig zu werden und dann wieder nur schlechte Nachrichten zu kassieren..