3# 18" wird auch derbe schwer!!! :| (mehr kg und rotierende masse = höherer verbrauch und wenniger anzug!^^)
Ich halte 15" für sportliches fahren auch für die obergrenze beim Getz!
Sommer ich komme.....! 8) :D
@"richtige/gute"größe: das sieht jeder anders, das muss man irgendwie selber raus finden für sich, tuning ist was dir gefällt! :roll: ;)
@bördeln und ziehen: das muss man immer von felge zu felge schauen! Es hängt von der breite der felge/reifen, ET und evtl. tieferlegung ab!^^
wer auf 16" geht sollte immer bördeln und ziehen mit einkalkulieren^in die rechnung!^^ (manche TüVer machen sich schon bei 15"+Tieferlegungsfedern ins hemd! :roll: )
Mein kumpel arbeitet beim reifen- und felgenhändler. du musst wenn du dir neue felgen ranbaust immer beim tüv vorstellig werden. es sei denn sie stehen im fahrzeugschein. und die felgengröße hab ich gehört das maximalste ohne zu bördeln ziehen und sonst sowas liegt ohne tieferlegung bei 17 zollern. wenn du noch tiefer wills hol dir 16ener die sehn wenn er tiefer ist auch gut aus.
Guten Morgen und! *schlussstrich zieh* Zum Thema TÜV(Deutschland), schaut in eure Wagenpapiere. Genau da stehen 13-15" drin, Stahl mit Serienbereifung. Der 1.1er hat unter Umständen 13" daher mit aufgeführt(hab ich so beim Hyundai Händler mal gesehen). Ansosnten wären dort die 175/65 R14" und die 185/55 R15". Alles andere was NICHT im Fzg-schein bzw. Fzg-Brief steht MUSS eingetragen werden. Da kann jeder reden was will er. Es wird nicht durch die Betriebserlaubnis des Autos abgedeckt. Selbst Alufelgen mit ABE müssen normal eingetragen werden. Hab mir das ganze seinerzeit beim TÜV mal bestaetigen lassen. Es mag zwar sein das die Herren in Grün(teilweise auch schon Blau) bei der ABE mit der gleichen Reifengröße im Fzg-schein nen Auge zudrücken, aber es ist nicht die Regel. In Deutschland muss jede Bauliche Veränderung am Fahrzeug eingetragen werden. Ob Felgen, Fahrwerk, Motortuning oder sonst was. Wer es genau haben will kann gerne beim KBA ne Anfrage stellen was der Getz laut deutschen Papieren fahren darf, AUF STAHL! Aluminium Sonderkrafträder müssen eigentlich IMMER vom TÜV abgenommen werden und in den Papieren verzeichnet werden. Die ABE heißt nur das das Rad in Kombination mit einem Getz schon geprüft wurde und somit keine §21 Sonderabnahme fällig wird sondern nur eine nach §19.x Änderungsabnahme. Selbst wenn man jetzt 14" Stahl fährt im Winter mit 175/65R14 und im Sommer Alus mit 175/65R14 müssen diese eingetragen werden da das Aluminium als Sonderkraftrad gehandelt wird und somit einer Eintragung bedarf, damit die Betriebserlaubnis des Getzis nicht erlischt. Wers nicht glaubt, fragt beim TÜV nach...
Wenn ich hier die Diskussion über 16"/17" höre, es muss alles eingetragen werden ob mit oder ohne Fahrwerk(wenn es mit Fahrwerk ist muss sogar die Kombination aus Fahrwerk und Sonderkraftrad geprüft werden...), muss es einem TÜV vorgeführt werden der laut ABE bestaetigt das die Auflagen seitens der ABE eingehalten werden. Erst dann wenn alles mit TÜV eingetragen wird und man dafür mal wieder Geld gelatzt hat dann ist es LEGAL in Deutschland. Alles andre ist wie immer auslegungssache und soll jeder für sich entscheiden. Zum Thema 18" lassen sich in Deutschland auch verwirklichen, man muss nur vorher den TÜV fragen was er für Auflagen gibt. Wenn diese eingehalten werden klappen auch 18"er unterm Getz. Ohne Tieferlegung sind 18" meines wissens nach sogar möglich. Aber wiegesagt immer schön den TÜV fragen, weil der den Segen geben muss!
Und nun Ende der Diskussion! roll0r hat gesprochen! :|
und wenn euch euer tüver erzählen will nöö die 14" alus müssen nich abgenommen werden (damals bei mir auch noch in verbindung mit Federn!!!) dann könnt ihr ihm wenn ihr mut dazu habt sagen das er ein armes würstchen is und doch besser noch mal seinen beruf neu lernen sollte!^^ (Natürlich auch nen schönen gruss von flat!) 8) :roll:
Danach würde ich ihm dann noch nen schönes leben wünschen und ihm noch sagen zu welcher tüv stelle ich als nächste fahre.......^^ ;)