So, damit wir die anderen Threads nicht zumüllen, dann mal hier weiter.
Also, gelbe Rundumleuchten bei stehenden Fahrzeugen gar kein Problem. Bei fahrenden muss es eingetragen sein. Quasi: Magnetlicht aufs Dach und losfahren ist nicht so ohne weiteres.
Blaulicht ist auf Grund des deutschen Rechtstaates (Sonder- und Wegerechte) schwieriger. Vereinfacht ausgedrückt, als Feuerwehrler darf ich mir ein Magnetlicht auf mein privates Fahrzeug draufmachen als Sani nicht. Ausnahmen gibt es natürlich wieder durch die Gesetzgebung, wenn ich ein entsprechend hohes Amt mit hoheitichen Aufgaben habe. Sprich der Obermufti der nur zum Super-GAU gerufen wird darf mit Genehmigung und Eintragung.
Persönlich hab ich ne rot/gelbe Leuchte die fürs stehende PKW zulässig ist, wenn ich mal an nem Unfall vorbei komm zur Eigenabsicherung.
ZitatVereinfacht ausgedrückt, als Feuerwehrler darf ich mir ein Magnetlicht auf mein privates Fahrzeug draufmachen als Sani nicht.
das ist mir ziemlich neu, kenne mich da aber auch nicht so aus. aber das würde ja dann theoretisch bedeuten das Feuerwehrleute die angepiept werden mit blaulicht zur wachen fahren können. warum habe ich noch nie einen gesehen der das macht? bisher habe ich immer nur gesehen wie die Leute der örtlichen Feuerwehrwache wie die blöden zur wache rasen, und dabei immer Glück haben keinen Unfall zu verursachen
Dürfen wir leider auch nicht !!! Das Blaulicht ist für uns privat auch verboten. [smilie=thumbsdown.gif] Wenn wir angepiept werden müssen wir so da hin rasen.
Hoffentlich wird das mal irgendwann geändert !!! Es hatten schon mehrere beinahe deswegen schwere Unfälle !!!!
Das sagt das Gesetz: § 38 Absätze 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung , sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat zu warnen.
Rundumleuchten müssen nach §75 vom RP genehmigt werden,wenn du am Strassenverkehr teilnehmen willst.[smilie=thumbsup.gif]
@Marius: das ist auch besser so! weil nur weil man evtl. ein guter feuerwehr man ist ist man nochlange kein guter rennfahrer oder sollte sowas wie "Sonder- und Wegerechte" bekommen!^^ (ich denke mal das ihr wist was ich meine!? ganszuschweigen vom §1 STVO!^^) ;)
@Sonder- und Wegerechte: selbst manche polizisten wissen nicht mal wie sie mit soetwas umgehen sollten und dürfen!^^ (gab schon genug unfälle in Hamburg weil die alle so fickerich sind!) :-?
PS: in letzterzeit habt ihr aber auch wieder komische themen hier, nee nee! :|
Zitat von JulienDas sagt das Gesetz: § 38 Absätze 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung , sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat zu warnen.
Rundumleuchten müssen nach §75 vom RP genehmigt werden,wenn du am Strassenverkehr teilnehmen willst.[smilie=thumbsup.gif]
Nachdem sie ja nicht ortsfest sind is das schonmal nicht das Problem einer Eintragung. Das gelbe Rundumlicht ist ja auch nur drauf um an einer Unfallstelle zu warnen. Außerdem ist dir jeder Verkehrsteilnehmer und jeder Helfer (inkl. Polizei) dankbar dafür, weil so größerer Schaden vermieden werden kann.
Zitat von Getz112 Dürfen wir leider auch nicht !!! Das Blaulicht ist für uns privat auch verboten. Wenn wir angepiept werden müssen wir so da hin rasen.
Zitat Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
So, die Feuerwehr darf dass, da sie sog. "hoheitliche Aufgaben" erfüllt, womit auch die Hinfahrt inbegriffen ist, da die Feuerwehr als ganzes und somit auch der einzelne Mann genannt wird.
Der Rettungsdienst fällt unter:
Zitat(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Hier sind explizit nur die Fahrzeuge genannt und nicht der einzelne Helfer mit inbegriffen.
Also letztendlich ist das einmal Regelung der Bundesländer (also Bayern sagt grundsätzlich nein dazu) und dann noch mal interne Vorschriften innerhalb der Bezirke (Ich glaub die Feuerwehr teilt das in Bezirke auf. Im Roten Kreuz sin es Kreisverbände). Ist also in manchen Gegenden der Bundesrepublik erlaubt. z. B. Das Oberlandesgericht Stuttgart gesteht Sonderrechte im priv. PKW bei der Feuerwehr zu, das Oberlandesgericht Frankfurt verneint.
Weiß ich. Ein guter Freund von mir der selber früher Rettungsdienst gefahren ist, heute noch beim RK ist, ist hauptberuflich bei der Verkehrsdirektion und macht bei uns die jährliche "Blaulichtunterweisung". Und der regt sich ja selber drüber auf.
Du könntest aber einfach mal zu deinem Kommandanten gehen (wenns a cooler Hund is), dem die Rechtslage in die Hand drücken und fragen, wie es denn bei euch so aussieht.
Ist ein heikles Thema. Ich bretter nachts um 3 auch zum Teil geringfügig zu schnell (da wo ich weis es geht) Richtung Station. Aber solange nichts passiert, is ja nicht weiter schlimm. Und der Strafzettel für zu schnelles Fahren (solang es human ist und es ersichtlich ist, dass es eine Fahrt zum Stützpunkt ist [Dachaufsetzer, Jacke, Aufkleber UND Bestätigung des Kommandanten]) lässt sich meistens mit § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" irgendwie regeln.
Wir dürfen auch kein Blaulicht nehmen das hat sogar unser Bürgermeister verboten. In anderen Städten werden, wenn Arlarm ist sogar die ampeln auf rot geschaltet ich habe mir ein Leuchtschild gekauft was an die sonnenblände kommt ich mache mal ein Foto da seht ihr wie es aussieht.
Zitat von kevinqAmpeln auf rot? was soll der Quatsch denn, da kommt man ja nie rechtzeitig beim Brand an :roll:
Rote Ampeln sind dafür gedacht, das der fließende Verkehr ruhig gelegt wird wenn eine Alarmierung bei der FFW eingeht. Kurz gesagt: Ist eine Erleichterung für die FFW. :roll: