Ich hab mich bei meinem Reifenhändler vor nen 200 Seiten Katalog gesetzt. Dort ist hinten dann die Preisliste mit sämtlichen Größen, Farben, ET, Preis usw. dort war eine Spalte in der entweder "TÜV" oder "ABE" abgedruckt war, sodass man zu jeder Felge sehen konnte, was Sache - wenn man trotz ABE zum TÜV müssten, dann wäre diese Spalte völlig sinnlos. dann bräuchten sie keine unterscheidung machen... fiel mir eben noch ein ... ein Indiz dafür dass wir 3 mädels vll rechthaben - aber man "munkelt" ^^
Also hab da jetzt angerufen und die haben mir gesagt dass es egal sein welche felgen mann drauf machen würde , solange es ein ABE gibt oder vorliegt muss mann die net eintragen lassen.
und der reifen den mann drauf machen würde wäre auch ziemlich egal ausser die felger hat etwas vorliegen heisst: aiuf diese felge würde vermerkt werden nur mit dem riefen bla bla
ok wenn du dann noch nee richtige ABE in diesen unterlagen hast wo drin steht das dies nicht dem Tüv vorzulegen ist dann ist das ok! (Ich möchte niemanden mit meinen aussagen zunahe tretten oder deren wissen anzweifeln jedoch müssen alle alufelgen die 1.keine ABE haben wo 2. das jeweilige fahrzeug drinsteht und 3. es nicht ausdrücklich drin steht das sie nicht beim tüv vorgeführt werden müssen
zum TÜV!!!!!!!!!!!!!!!) (Da ich nicht die unterlagen kenne die du noch hast kann ich das nicht sagen was da drin steht.....) Der rest ist mir bowu...... ;)
BTW: ich lade euch gerne mal zu mir hier oben in den norden ein zum TüV nord, wenn ihr da mit euren getzen aus der halle fahrt ohne erloschene BE liegt das nur daran das ihr die prüfer totgequatscht habt! :mrgreen: Das ist keine kritik an euch sondern beschreibt die tatsache das die STvZo und der ganze § rotz nicht über all gleich ausgelegt wird und ich sach euch hier oben scheitert es teilweise schon bei 195/50 auf 15" bei orig. fahrwerk.... [smilie=uglyhammer.gif]
so ich war jetzt bei meinem nachbarn (besitzen einer freien werkstatt) da war zum glück grade der tüv da und der sagte einige felgen können auch nur mit ABE gefahren werden da die vom hersteller für diese auto getestet wurden und auch abgenommen wurden und damit beim tüv gemeldet sind einziege bedingung ist der radumfang dar nicht mehr wie 5%größer werden!!!! ich hoffe das reicht jetzt!?
Die Dotz felge legt in der ABE fest mit welchen Reifendimension und hersteller / modell die BE gilt - sollte dies nicht der fall sein, so gilt die ABE nicht, ... da ich aber einen uniroyal rainsport fahre - welcher in größe und hersteller / modell mit meinem übereinstimmt. passt das doch!?
ne s steht auch drin welche reifen ich fahren darf, ... also hersteller und so.
aber aber was hat der tüv damit zu tun, wenn ich zur zulassungsstelle muss um die in die papiere eintragen zu lassen!? und ich gehe davon aus, dass ich das nicht muss.
Bei reifen.com ist ein Gutachten zum Runterladen, wo man die Felgen auf jeden Fall beim TÜV vorführen muss, damit man ein Unbedenklichkeitsgutachten bekommt! :-?
Hier mal das Gutachten was du sicher meinst - Gutachten
Das Blatt, welches ich in meinem Auto liegen habe, ist ein ganz anderes. Ich lass mich auf diese Diskussion hier auch nicht mehr ein. Muss doch jeder selber wissen, was er für Papiere hat und welche nicht ... anscheinend wissen es manche besser.
PS: zum thema es "MUSS" in den FZS eingetragen werden, ist die Sache ja nun geklärt. Wer sich das "Gutachten" durchliest weiß wovon ich rede.
ich will ganz einfach auch mal meinen senf dazu geben. soviel ich weis müssen rad-reifenkompinationen nicht abgenommen werden wenn sie die gleichen maße wie im fahrzeugschein angegeben haben.
wenn die felgen größer aber nicht breiter sind dann muss darauf geachtet werden das zusammen mit den reifen der gleiche radumfang gegeben ist. +- 5 % glaube ich.
wenn die felgen und auch die gummis breiter sind wie die im fahrzeugschein angegeben dann musst du auf jedenfall zum tüv die dinger abnehmen lassen weil die schaun was mit der einfederung ist-ob die noch passt und nirgens schleift und auch das einlenkverhalten wird geprüft denn im schlimmsten fall wenn die reifen zu breit sind dann musst du lenkungsbegrenzer rein tun.
hab mich da mal mit meinen mechaniker drüber unterhalten und der hatte die angaben gemacht.
Ich habe ET 45 genommen, ... wenn ich zb ET 38 genommen hätte ich ich definitiv zum tüv gemusst und evtl die radkanten bördeln lassen müssen. Mein Reifenhändler hat mir extra die größe bestellt die nach absprache mit dem hersteller eine ABE bekommt und ich keine auflagen habe.
um dem aus dem weg zu gehen hab ich jetzt ET 45. desweiteren - ich will ja nicht lügen aber es ist geschätzt - habe ich min. 10cm überm reifen platz bis zur kante vom radkasten, profil steht auch nicht raus ( was der tüv auch nicht gern sieht ) alles kein ding.
nach jeglichen Diskussionen bzw. Meinungsverschiedenheiten, wars bis das letzte Jahr mit meinem Alus trotzdem irgendwie komisch, wenns darum ging angehalten zu werden und die dann irgendwas zu meckern haben an den Dotz. Da ich nun gestern in dem Tuner-Laden war, hab ich gleich mal nachgefragt - wies aussieht ... eintragen ja/nein ... tüv ja/nein.
Er hat nach den Felgen und die dazugehörige ABE geschaut und meinte dann nur - "ne das passt, drauf machen - weiter fahren" ... *puuuh* war ich beruhigt. naja jedenfalls weiß ich jetzt, dass ich mir nichts vorzuwerfen habe, sollten se mich mal rausziehen. und da ich Winter-Tüv habe - bekommt der Tüv meine Dotz eh nie zu sehen *grins ...