Hallo liebe Getzgemeinde. Ja ich weiß hört sich zuerst nicht grade wie tuning an , aber es muss sein. Habe oft überlegt und letzendlich entschieden das ich mir einen Anhänger kaufen werde. Das hat viele Gründe: Muss sehr viel immer sei es Partygarnituren oder Bundeswehrzelte oder mal zu Ostsee fahren Sachen transportieren. Da ich ja schon nen SUBWOOFER hinten drinne habe bleibt mir leider nicht soviel Platz für andere Dinge und habe erhlich gesagt keine Lust meinen Getz immer als Transportmaschine jedesmal umzurüsten :P. Deshalb einen Anhänger. War auch letztens bei KFZ-MENSCHEN und statt jetzt Kohle auszugeben für eine Tieferlegung kaufe ich mir lieber sowas. Da habe ich wenigstens was von Jetzt ist die Frage ich habe einen B-Führerschein und darf ja mit Anhänger ein maximal Gesamtgewicht von 3,5t erreichen. Das heißt mein Getz wiegt ja seine 1,02 Tonnen und der Anhänger sollte ein "750kg" werden.
Hier ein Beispiel:
So aber das dies ja ein ungebremster ist, darf ich mit meinem Getz nur 450kg ziehen. So schreibt mir das mein Fahrzeugschein aus.
Mit meinem Führerschein ist es in der Hinsicht doch kein Problem dann, oder.... ?
Weitere Frage ist was für eine Anhängerkupplung könnt ihr mir empfehlen?? Wer hat mit Anhänger am Getz Erfahrungen gesammelt?? Fragen über Fragen und bin gespannt auf die Antworten :) :) :)
Eigentlich gibt es ne eindeutige Regelung 1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten Das würde für nich bedeuten ein 750er Hänger wäre zu groß. Relvant bei ner Kontrolle wenn der Hänger voll beladen ist. Mal von der eigenen Sicherheit abgesehen-stell dir vor 750kg kommen ins schleudern- was passiert dann mit dem Getz??? Ne Kupplung findest Du ausreichend im Netz Rameder, Au-kup, Autoteile24 und diverse andere. Übern Händler wirdsein bischen teurer, ist aber eine MVN-Kupplung im Preis ist der 13polige fahrzeugspezifiche E-Satz enthalten.
da hast du was falsch verstanden ich darf nur 450kg ziehen !!! bei einem 750kg Anhänger. Der Anhänger selber wiegt schon seine 120Kilo heißt ich habe noch gute 300kg Spielraum. Und da ich nicht so ne kleine Sandkiste als Anhänger kaufen wollte, denke ich ist ein 750kg Anhänger ganz o.k. oder nicht ?
und wann kommt ein Anhänger der 750kg tragen kann (ungebremst) der aber nur 400kg zieht mit max. 80 ins Schleudern? Man kann doch mit einem Anhänger auch vernüftig fahren. Bei einer Gefahrensituation (BREMSUNG) gebe ich dir dann aber Vollkommen recht, das dann der Anhänger austicken kann. Aber wollen wir mal uns davon abwenden das man wenn man sich einen Anhänger kauft, gleich einen Unfall damit baut.
Das will ich ja nicht :)
Wer hat den ne Anhängerkupplung und was für ein Anhänger zieht er ??!?
ja du darfst den anhänger ohne extra führerschein ziehen... bis 750kg brauchst du kein BE schein, alles was über 750kg ist brauchst du BE oder der anhänger ist schwerer als dein zugfahrzeug, dann brauchst du auch nen BE den 450kg kannst du ganz normal mitn B schein ziehen :)
ich hab bis CE und darf alles schleppen :) weis das daher ganz genau :D
habe mir jetzt auch eine Anhängerkupplung gekauft und werde sie wohl die Woche montieren. Ist für mich auch einfach ein Muß am Auto. Werd dann mal schauen wie es läuft. Ich würde an deiner Stelle vielleicht auch mal nach DDR-Anhängern schauen. Sind günstig zu haben und in den verschiedensten Ausführungen. Heißen HP350,HP400 und HP450 und evtl. auch noch HP500. Gibt's zu Hauf bei eBay in den verschiedensten Zuständen.
Nein braucht man nicht es gibt Anhängerkuplungen mit ABE ,habe bei meinen TBI eine Abnehmbare darunter wegen Nebelschlussleuchte (Pflicht)und einen Anhänger von Stema(Praktiker)mit Plane 750kg klappt super stelle zum Frühjahr mal Bilder hier rein (habe schwierigkeiten diese in dem neuen Forum hoch zu laden altes Forum fand ich besser,aber respekt für die tolle arbeit an alle die hier arbeiten)!!!!!
Richtig, meines Wissens nach hat heute so ziehmlich jede AHK eine ABE mit, sodass die AHK nicht eingetragen werden muss, sondern lediglich die ABE mitgeführt werden muss wie natürlich ein ordnungsgemäßer Einbau und diese Nutzung stattfinden muss. Aber TÜV ist nicht notwendig!!!
also ich denke mal das julien da keine ABE hat sonst würde er sicher nich so fragen?^^ Also das is klar wenn sowas ne abe besitzt das das dann wens ordentlich drangebastelt wurde ohne extra abnahme gefahren werden darf, aber sobald man diese unterlagen nicht vorweisen kann wirds wohl mit ner TÜV vorstellung enden!^^ (Is doch wie bei felgen es gibt schon nen paar mit abe der rest muss dann halt wie gewohnt durch den tüv^^)
Evtl. kann julien nochmal schreiben was er für unterlagen dabei hat! (meines wissens bekommt er das teil aus östereich!^^)
ehm ich geb jetzt auch noch mal meinen senf dazu!!!!!
also in luxemburg ist es so ob abnehmbar oder nicht die muss eingetragen werden. das ist ganz egal.
ich kann da auch ein gutes beispiel abgeben, weil die tüver haben mich da zum volldeppen gemacht. Alo kam zum tüv und hatte kein anhängerkupplung dran lässt er mich durch fallen mit der begründung sie sei nicht eingetragen und wäre nicht dran weils ne abnehmbare ist. dann ging ich zum zweiten mal lies se eintragen und machte sie drauf. eintragen kein problem alles ok bin aber wieder durch gefallen mit der begründen ne abnehmbare darf mann zum tüv net drauf haben. toll i h schon gekocht wie eh loch.
so dann ging ich zum dritten mal zum tüv und dann ist mir der kragen geplast da wsollte der mich doch nuicht schon wieder durchfallen lassen mit der begründung es sei keine drauf. da hab ich dem mal ehrlich meine meinung geblasen was der scheiss solle mich hier heim zhu schicken der eine sagt so und der andere so. und der ganz einfach wir tüver sind uns eh nie eins.
So Leute, da mein letzter Kauf tierisch in die Hose ging, da der Händler zu blöd war, nun nochmal der Versuch. Habe bei eBay etwas gefunden, was mich stutzig macht. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Das ist doch eindeutig ein TBI ab 11/05 auf dem Bild und auch im Text. Nun meine Frage: Das ganze ist keine abnehmbare AHK. Wie also funktioniert das mit der Nebelschlussleuchte? Die ist doch noch da? Und da steht ja auch, dass es eine feste ist und nicht eine tierisch-schwer abbaubare abnehmbare. Also die Halterung sieht etwas verändert aus und vielleicht passt das ja? Wer weiß. Aber ist das legal mit der Nebelschlussleuchte oder werd ich da angeschiessen?
Vielen Dank schonmal für eure Ratschläge. Werde den ebay-Typen auch nochmal anschreiben.
Lass doch mal die E-Zulassung (e6*94/20*0577*00) kontrollieren! Und der Text in der Montageanleitung ist ja alles andere, aber nicht deutsch! Was die Sichtbarkeit der NSL angeht, könnte man mit "andere Länder, andere Sitten" abhaken, wer weiss! Ist mir auch sehr suspekt..