find die schon okay die können auf jedenfall sicher leicht angebracht werden, an den platiskleiste vorne bei uns und wenn das wie von denen geschrieben mit der stvo wirklich so ist dann hätte ich da keine bedenken.
da sie felxibel sind, find ich, dass man die angenehm vorne anbringen kann ohne mit den rundungen probleme zu haben...
Finde sie echt Hammer gut mach mal ein paar Bilder dazu näste Woche Ist auch einfach die sich einzubauen habe im innenraum dazu ein schalter eingerichtet mann kann es halt an irgend eine 12 Vlt Quelle anschliessen.
Tagfahrlicht Gesetzliche Bestimmungen Spezielle Tagfahrleuchten sind zulässig. Eindeutige Rechtslage – trotzdem Unsicherheit bei Polizei und technischen Prüfinstanzen. Wer tagsüber mit Licht fährt, das aus zwei separaten Tagfahrleuchten im Stoßfänger kommt, kann Pech haben: Dieses Plus an Sicherheit stößt bei manchen Ordnungshütern auf Unverständnis. Dafür gibt es aber keinen Grund: Die europäische Rechtslage ist eindeutig. Das Fahren mit Licht am Tag ist in allen skandinavischen und weiteren europäischen Ländern (etwa in Italien, Polen) inzwischen Pflicht, in vielen anderen Ländern (darunter auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu. Darüber hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO (PDF, 62 kB) zum 31. Oktober 2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig. Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECER87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination “RL” im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe. Hella hat solch kompakte und energiesparende Tagfahrleuchten zum Nachrüsten entwickelt und auf den Markt gebracht.
Es darf nicht niedriger als 25cm vom Boden auch es muss grade angebracht werden und von beiden ein abstand von 60 cm sein. Und der Gestzesgeber erlaubt bis zu vie Tageslichter.
Also die Tfl Die ich von Ebay bezogen habe sind gut recht klein aber ok.
Bilder folgen demnächst.
Also ich habe mit dem Verkäufer Verhandelt Alle die Interessiert sind können einen Gebotsvorschlag machen und somit es für 24+Versand haben bitte gebt an dass ihr hier von der Seite seit.
ganz ehrlich link #1 die teile bekommt man für 5€ das paar!^^
link #2 ob das E-Zeichen echt ist wage ich zu bezweifeln!^^ (und für 20€ bekommt man schon Nebelscheinwerfer auf H3 basis die im Dunkeln/nachts wennigstens noch ansatzweise ordentliches licht bringen und da sind die E-Zeichen wennigstens zu 100% echt!) ;)
link #3 ist der gleiche SCH....... wie #2! (ehrlicherweise aber ohne zulassung im Bereich der StVZO!^^) :roll:
also diese TFL sind nicht so der burner!^^ [smilie=thumbsdown.gif]