Laut §40 Abs. 3 der StVZO sind die Waschdüsen ( Scheibenwascher ) Pflicht.
§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben.
(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.
somit frage geklärt würde mich auch wundern wenn nicht
stell dir mal vor du fahrst im Winter und deine scheibe is voller Salz und du siehst nichts mehr das wär das reinste KAOS!!!!!!
Jein.. Die eine Waschdüse, die ich noch hatte, hat einen irreparablen Steissbeinbruch erlitten! Ich war seitdem auch nicht wieder bei Volvo und hab neue Düsen gekauft..
Reinpassen tun die auf jeden Fall, jedoch ist das lange Stück, wo der Schlauch rankommt, zu lang! Zumindest ist das Stück wesentlich länger als das von den Getzdüsen! So hab ich das noch im Kopf, ist ja nun schon ne Weile her gewesen..
Irgendwie sowas muss ja vorgefallen sein, sonst würde ich diesen "Hirngespinst" ja nicht haben, bzw ich hätte nie sowas geschireben, dass es nicht passt!
Ich will morgen mal zu Volvo mal mit den sprechen was die meinen. Mal Schaum die vom 5 er Golf geht nicht! Die sind nicht auf der Motorhaube sonder drunter wo die Wischer auch sitzen.