Also, in § 50 Absatz 1 StVZO steht drin: "Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden." Jetzt kann der pfiffige Verkehrsteilnehmer natürlich einwenden: "Mit dem Standlicht beleuchte ich ja nicht die Fahrbahn!" Dann ist nur noch der § 17 Absatz 2 StVO zu umschiffen. Darin steht:"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
$ 51.1 StVZO Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.
Also ich sach nur [smilie=uglyhammer.gif] habe dir ja meine gegeben und damit bin ich schon ungefähr 4 Monate gefahren und jetzt habe ich ja diese doppelten Led´s (weiß und blau) und wurde bis her einmal drauf hingewiesen das ich diese bitte entfernen solle.
Die Polizei ist bei sowas ganz rutine mäßig drauf, kommt wirklich immer drauf wie du fährst (fahrweise) und wie du dich vor der Polizei verhälst!
Zitat von ProOccYAlso, in § 50 Absatz 1 StVZO steht drin: "Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden." Jetzt kann der pfiffige Verkehrsteilnehmer natürlich einwenden: "Mit dem Standlicht beleuchte ich ja nicht die Fahrbahn!" Dann ist nur noch der § 17 Absatz 2 StVO zu umschiffen. Darin steht:"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Zitat von ProOccY$ 51.1 StVZO Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Das wärs dann wohl!!!!
Nee nee das wars dann noch nicht ganz!^^ ------------------------------------------------------------------------------------- der optikerABUTZI im Getz hinter dir steigt aus, und fragt den netten Beamten(=>B.) nach der genaueren Bedeutung von sog. "weißen Licht!"....(^^)
1.Antwortmöglichkeit des B.:
"ähöhehmäh ([smilie=loser.gif]) steig wieder in die Reisschüssel, bei dir finden wir auch gleich was, du klugscheißer!" ......so und nun zu dir du bekommst ein Verwarngeld in Höhe von......!"
2.Antwortmöglichkeit des B.:
"In der Natur, speziell bei der Sonne, liegen meist alle erdenklichen Kombinationen von Überlagerungen von Wellenlängen in sehr kleiner Abstufung vor. Wenn dieses weiße Licht gebrochen wird, so werden die einzelnen Wellenlängen aufgrund der Dispersion der Reihe nach aufgetrennt und in ein kontinuierliches Spektrum zerlegt. Für den Menschen werden dabei die Spektralfarben violett, blau( "Weißes Licht" bei Wikipedia
aber ansonsten haltet euch ruhig nen bissel an die StVZO, da hat sich sicher mal jemand was bei gedacht als er die geschrieben hat! [smilie=uglyhammer.gif]